- Ausschusskosten
- 1. Begriff: ⇡ Kosten, die für den ⇡ Ausschuss von der Beschaffung bis zum (misslungenen) Produktionsvorgang angefallen sind.- 2. Erfassung: Typischerweise werden A. in den ⇡ Kostenstellen, in denen der Ausschuss entsteht, erfasst und im Rahmen der Kostenträgerrechnung in den ⇡ Fertigungsgemeinkosten umgelegt. Eine genauere Berücksichtigung der A. muss die entsprechenden Beträge zum einen auch in der Kostenstelle ausweisen, die für den Ausschussanfall verantwortlich ist (z.B. der Einkauf, der minderwertiges Material beschafft hat), und zum anderen die A. direkt für die betroffenen Kostenträger erfassen.
Lexikon der Economics. 2013.